Unsere Kompetenzen

Jedes Mandat wird bei uns von einem Rechtsanwalt mit fundierten Spezialkenntnissen in der ihm anvertrauten Angelegenheit betreut.

Arbeitsrecht

Anstellungsverhältnisse und alle mit diesen im Zusammenhang stehenden Fragestellungen und Probleme sind nicht einseitig zu bearbeiten und zu lösen. Die besten Ergebnisse werden dann erzielt, wenn die sich gegenüberstehenden Interessen zu einem für beide Seiten befriedigenden Ausgleich gebracht werden können. Im individuellen Arbeitsrecht betreuen wir daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im kollektiven Arbeitsrecht – und hierbei insbesondere im Betriebsverfassungsrecht – vertreten und beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte.
Auf Seiten der Arbeitgeber und Geschäftsleitungen im Zusammenwirken mit den jeweiligen Personalabteilungen werden wir bereits frühzeitig eingeschaltet, damit Probleme nicht erst zur Entstehung gelangen, sondern bereits im Vorfeld abgefedert werden können. Die langfristige und dauerhafte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in diesem Bereich ermöglicht uns einen sicheren Umgang mit ihrem wichtigsten Kapital – den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Auf Seiten der Arbeitnehmerschaft sehen wir es neben der effizienten und konsequenten Durchsetzung von Ansprüchen – wenn die individuelle Situation dies noch zulässt – auch als unsere Aufgabe an, Verständnis für die betriebliche Situation zu fördern, um langfristig Arbeitsplatzsicherheit schaffen zu können.

Familienrecht

Das Familienrecht ist in stetem Fluss. Neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es zu einem Rechtsgebiet für Spezialisten, die sich selbstverständlich in den „klassischen“ Bereichen wie Scheidung und Unterhalt auskennen, aber auch neue Fragestellungen beantworten müssen: So aus den Bereichen der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Eltern oder Schwiegereltern.

Familienrecht ist ein sehr emotional geprägtes Feld, in dem ein von gutem Willen getragener „runder Tisch“ manchmal mehr bewirken kann als jedes Gerichtsverfahren. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht (mehr) vermeiden, gilt es, die Emotionen zu filtern und den Fall sachlich und zielstrebig einer Lösung zuzuführen. In streitigen Auseinandersetzungen stehen wir unseren Mandanten als erfahrene Prozessanwälte zur Verfügung, die es als ihre Aufgabe ansehen, die Ansprüche der Mandanten effizient durchzusetzen.

Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen familienrechtlichen Fragen bei Eheschließung, Trennung und Scheidung.

Die Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit liegen dabei auf folgenden Gebieten:

    • Vertragsgestaltungen (Eheverträge und Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen)
    • Trennung und Scheidung
    • Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und die Zeit nach der Scheidung
    • Kindesunterhalt
    • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
    • Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung
    • Vaterschaftsanfechtung
    • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften
    • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
    • Eltern- und Großelternunterhalt

Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich auch die damit zusammenhängenden Fragestellungen des Erbrechts.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen.

Im Vordergrund steht der Wunsch nach einer sicheren Übertragung zum Teil beträchtlicher Vermögenswerte. Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder nahe stehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Häufig ist auch eine verlässliche Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich.
Wenn keine testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgenregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Wir bieten unseren Mandanten daher eine frühzeitige, an den jeweiligen familiären und gesellschaftsrechtlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Gestaltung erbrechtlicher Lösungen oder der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch erbschafts- und schenkungsstreuerrechtliche Gesichtspunkte.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, geht es vor allem um die Aufteilung des Nachlasses. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem können sich Schenkungen des Erblassers auf Pflichtteils oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirken. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Nachlassabwicklung und allen sich hieraus ergebenden Fragen.
Unser vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Streitigkeiten, insbesondere innerhalb der Familie. Lässt sich eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht erzielen, stehen wir unseren Mandanten als Prozessanwälte bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zur Seite.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit unseres erbrechtlichen Referats liegen auf folgenden Gebieten:

    • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
    • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
    • Erbscheinsverfahren
    • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
    • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Zudem sind wir unseren Mandanten bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen behilflich. Das Referat wird von einer erfahrenen Erbrechtlerin geleitet, die zugleich als Testamentsvollstreckerin zertifiziert ist.

Miet- / Immobilienrecht

Jenewein, Kufner § Leuthold stellen einen weitreichenden Service „rund um die Immobilie“ zur Verfügung. Unser Beratungsangebot richtet sich an Vermieter ebenso wie an Mieter an Bauträger, Architekten, Immobilienkäufer und -verkäufer

Dabei stehen wir unseren Mandanten für außergerichtliche Auseinandersetzungen ebenso zur Verfügung wie für gerichtliche Auseinandersetzungen Die Vielfalt der mit diesem Rechtsgebiet zusammenhängenden Fragen erlaubt nachfolgend nur eine stichwortartige Angaben zu unseren Beratungsschwerpunkten:

    • Mietvertragsrecht: Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen und von Wohnraummietverträgen. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietvertrag, z.B. Mieterhöhungen, Kündigungen, Schadensersatzforderungen etc.
    • Pachtrecht
    • Maklerrecht
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Immobilienkaufrecht Gestaltung von Kaufverträgen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen (z.B. Mängelgewährleistung)

Privates Baurecht

Wir bieten Ihnen die umfassende Beratung in allen Fragen des zivilen Baurechts im Bereich Hoch- und Innenausbau, sowie des allgemeinen Werkvertragsrechts. Hierzu gehört die Gestaltung von Werkverträgen, Bauverträgen unter Einbeziehung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die Führung von Bau- und Werkvertragsprozessen, die Forderungssicherung und Forderungseinziehung sowie die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Wir lassen in unsere Erwägungen dabei immer die Kosten des Verfahrens, die Verfahrensdauer sowie materiell- und verfahrensrechtliche und andere praxisrelevante Aspekte einfließen.

Verkehrsrecht

Mobilität, vor Allem in Form des Straßenverkehrs, ist aus dem modernen Berufs- und Arbeitsleben nicht wegzudenken und zugleich wichtiger Ausdruck persönlicher Freiheit. Durch die stetig wachsende Mobilität und Motorisierung werden Verkehrsteilnehmer immer wieder auch mit rechtlichen Fragen, etwa bei Verkehrsunfällen oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) konfrontiert.

Im Bereich Verkehrsunfallrecht helfen wir Ihnen bei Ihrem Verkehrsunfall, gleich ob Sie als Auto-, Motorrad-, LKW- oder Busfahrer, als Radfahrer oder Fußgänger betroffen sind, weiter. Wir verfolgen Ihre Schadensersatzansprüche sowohl im Bereich Sachschaden (Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, etc.) als auch bei Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld) außergerichtlich und gerichtlich.

Im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht beraten wir Sie z.B. bei den Vorwürfen der Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, Unfallflucht oder Alkoholfahrt gegen Bußgeldbescheide erfolgreich vorzugehen.

Vertragsrecht

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und die Verwendung zulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen kann einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten leisten. Gegenstand unserer Beratung ist deshalb insbesondere die Erstellung von einfachen und komplexen Vertragswerken zur Regelung von Rechtsverhältnissen sowie die Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Forderungs­management

Im Bereich Forderungsmanagement bietet unsere Kanzlei einen individuellen Service in sämtlichen Verfahrensstadien – beginnend beim vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren über den Gerichtsprozeß bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Unsere Leistung endet daher nicht mit der Verkündung des Urteils. Jetzt geht es darum, die Rechte aus dem Urteil durchzusetzen. Einer bloß routinemäßig durchgeführten Zwangsvollstreckung kann ein gewiefter Schuldner durchaus entgehen. Wichtig ist es deshalb, in diesem Bereich mit Spürsinn, Ausdauer und Phantasie zu arbeiten.

Unser Netzwerk

Sollten wir bei der Bearbeitung Ihres Mandates zu dem Schluß kommen, dass die beste Lösung der uns gestellten Aufgabe „in-house“ nicht erzielt werden kann, greifen wir – stets in Abstimmung mit unseren Mandanten – auf ein gut funktionierendes Netzwerk weiterer Spezialisten zur Unterstützung zurück.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie bei Jenewein, Kufner § Leuthold den richtigen Ansprechpartner für Ihre individuelle Fragestellung finden, sollten Sie sich in jedem Fall bei uns melden.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft.