Familienrecht

Familienrechtlicher Bereich

Das Familienrecht ist in stetem Fluss. Neue Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es zu einem Rechtsgebiet für Spezialisten, die sich selbstverständlich in den „klassischen“ Bereichen wie Scheidung und Unterhalt auskennen, aber auch neue Fragestellungen beantworten müssen: So aus den Bereichen der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Eltern oder Schwiegereltern.

Familienrecht ist ein sehr emotional geprägtes Feld, in dem ein von gutem Willen getragener „runder Tisch“ manchmal mehr bewirken kann als jedes Gerichtsverfahren. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung aber nicht (mehr) vermeiden, gilt es, die Emotionen zu filtern und den Fall sachlich und zielstrebig einer Lösung zuzuführen. In streitigen Auseinandersetzungen stehen wir unseren Mandanten als erfahrene Prozessanwälte zur Verfügung, die es als ihre Aufgabe ansehen, die Ansprüche der Mandanten effizient durchzusetzen.

Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen familienrechtlichen Fragen bei Eheschließung, Trennung und Scheidung.

Die Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit liegen dabei auf folgenden Gebieten:

    N

    Vertragsgestaltungen (Eheverträge und Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen)

    N

    Trennung und Scheidung

    N

    Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und die Zeit nach der Scheidung

    N

    Kindesunterhalt

    N

    Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder

    N

    Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung

    N

    Vaterschaftsanfechtung

    N

    Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften

    N

    Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften

    N

    Eltern- und Großelternunterhalt

    Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit im familienrechtlichen Bereich auch die damit zusammenhängenden Fragestellungen des Erbrechts.