Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und -nehmer

Anstellungsverhältnisse und alle mit diesen im Zusammenhang stehenden Fragestellungen und Probleme sind nicht einseitig zu bearbeiten und zu lösen. Die besten Ergebnisse werden dann erzielt, wenn die sich gegenüberstehenden Interessen zu einem für beide Seiten befriedigenden Ausgleich gebracht werden können. Im individuellen Arbeitsrecht betreuen wir daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im kollektiven Arbeitsrecht – und hierbei insbesondere im Betriebsverfassungsrecht – vertreten und beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte.
Auf Seiten der Arbeitgeber und Geschäftsleitungen im Zusammenwirken mit den jeweiligen Personalabteilungen werden wir bereits frühzeitig eingeschaltet, damit Probleme nicht erst zur Entstehung gelangen, sondern bereits im Vorfeld abgefedert werden können. Die langfristige und dauerhafte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in diesem Bereich ermöglicht uns einen sicheren Umgang mit ihrem wichtigsten Kapital – den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Auf Seiten der Arbeitnehmerschaft sehen wir es neben der effizienten und konsequenten Durchsetzung von Ansprüchen – wenn die individuelle Situation dies noch zulässt – auch als unsere Aufgabe an, Verständnis für die betriebliche Situation zu fördern, um langfristig Arbeitsplatzsicherheit schaffen zu können.