Erbrecht
Vermögensnachfolge von Personen
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen.
Im Vordergrund steht der Wunsch nach einer sicheren Übertragung zum Teil beträchtlicher Vermögenswerte. Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder nahe stehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Häufig ist auch eine verlässliche Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich.
Wenn keine testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgenregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Wir bieten unseren Mandanten daher eine frühzeitige, an den jeweiligen familiären und gesellschaftsrechtlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Gestaltung erbrechtlicher Lösungen oder der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch erbschafts- und schenkungsstreuerrechtliche Gesichtspunkte.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, geht es vor allem um die Aufteilung des Nachlasses. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem können sich Schenkungen des Erblassers auf Pflichtteils oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirken. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Nachlassabwicklung und allen sich hieraus ergebenden Fragen.
Unser vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Streitigkeiten, insbesondere innerhalb der Familie. Lässt sich eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht erzielen, stehen wir unseren Mandanten als Prozessanwälte bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zur Seite.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit unseres erbrechtlichen Referats liegen auf folgenden Gebieten:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
Erbscheinsverfahren
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Zudem sind wir unseren Mandanten bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen behilflich. Das Referat wird von einer erfahrenen Erbrechtlerin geleitet, die zugleich als Testamentsvollstreckerin zertifiziert ist.