Honorar

Vergütung unserer Leistungen

Die Vergütung unserer Leistungen ist von zwei Grundsätzen geprägt: Transparenz und Kalkulationssicherheit in jeder Phase der Fallbearbeitung für die Mandantschaft.

Die Frage unserer Honorierung sprechen wir daher offen und zu Beginn eines Auftrages an und informieren unsere Mandanten auch im weiteren Verlauf über die Kostenrelevanz jeder neuen Entwicklung des Falles.

Grundsätzlich gilt: Die Gebühren, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, richten sich Seit 01.07.2004 nach dem sogenannten RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses hat die bis dahin gültige Bundesrechtsanwaltsvergütungsordnung (BRAGO) abgelöst. Maßgeblich für die Bemessung der Gebühren ist nach wie vor – in aller Regel – der Gegenstandswert, also die finanzielle Bedeutung der Sache. Es gilt die Faustregel: Je Höher der Gegenstandswert, desto höher das Anwaltshonorar nach dem RVG.

Davon abweichend kann zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung, die sich beispielsweise am Zeitaufwand orientiert, getroffen werden.